

Normen
Was sagt die DIN EN 16798-1 zur Raumluftfeuchte?
In der DIN EN 16798-1 wird die Innenraumluftqualität in vier Kategorien unterteilt (Tabelle 1). Dabei wird im nationalen Anhang die Kategorie II als Standardauslegungsklasse definiert. Diese ist anzuwenden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Tabelle 1
Kategorien für die Innenraumqualität
| Kategorie | Maß an Erwartungen | Anmerkungen |
|---|---|---|
| I | Hoch | Für Nutzer mit besonderen Bedürfnissen (Kinder, ältere Personen, usw.) |
| II | Mittel | „normales Maß“ an Erwartungen |
| III | Moderat | „Geringes Maß“ an Erwartungen |
| IV | Niedrig | Soll in Deutschland nicht verwendet werden |
Die DIN EN 16798-1 stellt in Abschnitt 6.5 und im Anhang B.3.3 Anforderungen an die Raumluftfeuchtigkeit. Diese leiten sich im Wesentlichen aus den Anforderungen der Behaglichkeit und den bauphysikalischen Randbedingungen ab. Im nationalen Anhang der DIN EN 16798-1:2022-03 sind ergänzende Festlegungen getroffen worden. Die Auslegungswerte für die Befeuchtung in den Behaglichkeitsklassen wurden in den Kategorien I und II angepasst (Tabelle 2).
Tabelle 2
Beispiel für empfohlene Auslegungskriterien für die Luftfeuchte in genutzten Räumen, wenn Be- oder Entfeuchtungsanlagen eingebaut sind
| Kategorie | Auslegungswert der relativen Luftfeuchte für Entfeuchtung | Auslegungswert der relativen Luftfeuchte für Befeuchtung % |
|---|---|---|
| I | 50 | 40 |
| II | 60 | 30 |
| III | 70 | 20 |
Was sagt die Energieeinsparverordnung EnEV zur Raumluftfeuchte?
Die Energieeinsparverordnung bewertet nicht die Raumluftfeuchtigkeit, sondern lediglich die Zuluftfeuchtigkeit bei RLT-Anlagen. Eine differenzierte Betrachtung zur Raumluftfeuchtigkeit oder eine Feststellung der Notwendigkeit einer Befeuchtung ist mit der DIN V 18599 nicht möglich.
Sie stellt jedoch in § 15 Anforderungen an die regelungstechnische Ausstattung von Be- und Entfeuchtungssystemen: Beim Einbau von solchen Anlagen in Gebäude und bei der Erneuerung von Zentralgeräten solcher Anlagen müssen, soweit diese Anlagen dazu bestimmt sind, die Feuchte der Raumluft unmittelbar zu verändern, diese Anlagen mit selbsttätig wirkenden Regelungseinrichtungen ausgestattet werden, bei denen getrennte Sollwerte für die Be- und die Entfeuchtung eingestellt werden können und als Führungsgröße mindestens die direkt gemessene Zu- oder Abluftfeuchte dient. Die EnEV 2009 erweitert diese Bestimmung um eine Nachrüstungspflicht. Wird innerhalb der Fristen zur energetischen Inspektion nach § 12 ein Fehlen derartiger Regeleinrichtungen festgestellt, muss innerhalb von 6 Monaten nachgerüstet werden.